So verstehen wir Nachhaltigkeit

  • Wo kann man parken?
    Für Radfahrer sind ausreichend Stellplätze direkt vor Ort verfügbar. Da sich das Schleusenwärterhaus in einem Wasserschutzgebiet befindet, ist das Parken von Autos jedoch ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Die Durchfahrt ist lediglich für Anlieferungen und das Aussteigen von gehbehinderten Personen erlaubt, anschließend muss das Fahrzeug wieder umgehend aus dem Gebiet entfernt werden. Wir bitten daher darum, die Autos an der Herbeder Straße zu parken und die letzten 600 Meter zu Fuß zu gehen.
  • Können Getränke (Spirituosen) und Speisen mitgebracht werden?
    Nein, sowohl während des regulären Gastronomiebetriebs, als auch bei eigenen Veranstaltungen dürfen Sie keine eigenen Speisen und Getränke mitbringen. Wir bereiten Ihnen jedoch für einen fairen Preis frische Getränke und Speisen vor.
  • Dürfen Hunde mitgebracht werden?
    Ja, freundliche Hunde sind in unserem Biergarten erlaubt, vorausgesetzt sie zeigen ein angemessenes Verhalten und sind angeleint.
  • Entstehen Kosten für die Räumlichkeiten bei Buchungen?
    Ja, es ist eine Servicepauschale zu entrichten.
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